Ausländer benötigen
im Regelfall die Zustimmung der Ausländer-Grundverkehrsbehörde
der zuständigen Landesregierung. Das Dokument muss dem Grundbuchamt
vor der Eigentumsumschreibung vorliegen.
Die Unterschriften von Käufer und Verkäufer werden
notariell beglaubigt, danach erfolgt der Grundbucheintrag.
Die Kosten sind überschaubar,
Notarkosten für den Kaufvertrag: ca. 1,8 Prozent des
Kaufpreises
Gebühren des Grundbuchamtes 1 Prozent des Kaufpreises
Grunderwerbssteuer
3,5 Prozent.
Vermittlercourtagen werden üblicherweise geteilt.
Viele Objekte werden durch Banken angeboten. Der einfachste
Weg ist also sicher der über die Partnerbank der eigenen
Kontoverbindung aus Deutschland.
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