Der
Erwerb von Immobilien in Portugal ist für EU-Ausländer, also auch für Deutsche
grundsätzlich
möglich.
Um späterem Ärger zu vermeiden, sollte
vor dem Kauf das Grundbuch
eingesehen werden. Es gibt, wie auch in Deutschland, Auskunft
über Belastungen, Wegerechte oder Niessbrauch etc...
Theoretisch ist auch ein privater schriftlicher Kaufvertrag
gültig, Immobilienkaufverträge werden aber auch
in Portugal üblicherweise notariell beurkundet. Daran sollte
man sich auch halten.
Maklercourtagen liegen bei 3 bis 5 Prozent. Diese sollte
man investieren, da sich der Makler mit den Gepflogenheiten
in Bezug auf die hier üblichen Vorverträge und andere Eigenarten
des Immobilienhandels in Portugal auskennt und somit vor
Unannehmichkeiten bewahren kann.
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