Der
Immobilienerwerb in Schweden erfolgt durch schriftliche
Vereinbarung zwischen
Käufer
und Verkäufer
und wird vom zuständigen Grundbuchamt registriert.
Das Grundbuchamt ist imörtlichen
Amtsgericht. Auch wenn diese Praxis weitgehend dem gewohnten
Deutschen Recht entspricht, ist zu empfehlen, den Kaufvertrag
über einen schwedischen Makler oder eine schwedische Bank
abzuschliessen.
Für Staatsangehörige eines EU-Staates
ist ein Aufenthalt von mehr als
drei Monate pro Jahr in Schweden statthaft, wenn sie einen
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim Schwedischen Einwandereramt
stellen. Diese Aufenthaltserlaubnis
wird erteilt, wenn ein sicherer Arbeitsplatz
nachgewiesen wird oder die eigenen finanziellen Mittel
für
einen Aufenthalt verfügbar sind.
|
|
|
|
|