Für den Immobilienkauf,
auch für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten
in Apparthotels in der Schweiz gelten von Kanton
zu Kanton unterschiedliche Einschränkungen. Ausländer,
die in der Schweiz eine Immobilie besitzen, dürfen diese
nur zum Eigengebrauch nutzen. Ausländer benötigen eine
Erwerbsbewilligung der zuständigen kantonalen Behörde.
Der Immobilienerwerb als reine Kapitalanlage ist im Regelfalle
untersagt. Der Erwerb einer Immobilie bewirkt nicht automatisch
ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. |
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