Auch
in Spanien sind spezifische Besonderheiten beim Immobilienerwerb
zu
beachten. So achtet
hier der Notar beispielsweise nur auf die formell korrekte
Abwicklung, zur rechtlichen Beratung sollte man gegebenenfalls
einen eigenen Anwalt hinzuziehen. Verträge sind bereits in
privat-schriftlicher Form bindend, werden aber dennoch in
der Regel notariell bestätigt. Die Eintragung in das spanische
Grundbuch ist zwar üblich aber nicht zwingend, also zur
Rechtsänderung
nicht erforderlich.
Das klingt zunächst einfach, birgt aber das Risiko, über
die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse nicht vollständig
informiert zu sein. Alleine aus diesem Grund heraus sollte
man sich an vertrauenswürdige Partner wenden.
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