Der
Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist ein bedeutender Faktor für die Ungarische
Wirtschaft, aber es bestehen eine Menge an Beschränkungen
und Regeln. Wer als Ausländer
eine Immobilie kauft oder verkauft, benötigt
eine Erlaubnis der ungarischen Behörden. Für Interessenten
aus EU-Staaten ist der Erwerb erheblich einfacher geworden,
aber es sind dennoch viele Sonderregelungen zu beachten,
über die ein ortsansässiger Makler sicher umfassend informieren
kann. Soll die Immobilie in Ungarn als Zweitwohnsitz
oder Urlaubsimmobilie dienen,
muss der
ausländische
Käufer beispielsweise seit mindestens 5 Jahren in Ungarn
wohnhaft sein.
Auch wenn der Gesetzestext seit dem 1. Mai 2004 Bürgern
der Europäischen
Union und der Schweiz den uneingeschränkten Erwerb nach mindestens
4 Jahren Wohndauer in Ungarn gestattet, und eine gesonderte
Zustimmung der
Aufsichtsbehörde
nicht mehr notwendig ist, sollte Rücksprache mit einem
qualifizierten Anwalt vor Ort gehalten werden.
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