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Ferienhaus in Europa - Ungarn


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Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist ein bedeutender Faktor für die Ungarische Wirtschaft, aber es bestehen eine Menge an Beschränkungen und Regeln. Wer als Ausländer eine Immobilie kauft oder verkauft, benötigt eine Erlaubnis der ungarischen Behörden. Für Interessenten aus EU-Staaten ist der Erwerb erheblich einfacher geworden, aber es sind dennoch viele Sonderregelungen zu beachten, über die ein ortsansässiger Makler sicher umfassend informieren kann. Soll die Immobilie in Ungarn als Zweitwohnsitz oder Urlaubsimmobilie dienen, muss der ausländische Käufer beispielsweise seit mindestens 5 Jahren in Ungarn wohnhaft sein.
Auch wenn der Gesetzestext seit dem 1. Mai 2004 Bürgern der Europäischen Union und der Schweiz den uneingeschränkten Erwerb nach mindestens 4 Jahren Wohndauer in Ungarn gestattet, und eine gesonderte Zustimmung der Aufsichtsbehörde nicht mehr notwendig ist, sollte Rücksprache mit einem qualifizierten Anwalt vor Ort gehalten werden.
 
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