In
Deutschland dürfen Reisende, die mit dem Caravan-Gespann
oder dem Wohnmobil unterwegs sind, auf Rast- und Parkplätzen
zur Übernachtung stehenbleiben, sofern dies
nicht den Charakter des Campings entwickelt.
Das heißt, es dürfen keine Vorzelte aufgebaut, keine Markisen
ausgefahren oder eventuell sogar Liegestühle oder Grills in Gebrauch
genommen werden. Ein Caravan muss überdies am Zugfahrzeug angekuppelt
bleiben.
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Hintergrund
dieser Vorschriften ist, dass der Gesetzgeber den Aufenthalt
dort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit
für die Reise zugelassen hat. In der Regel wird
dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angesehen.
Das gilt auch für das Campen am Strassenrand.
Zu beachten ist, ob eventuell der ausgewählte Platz
durch Beschilderung nur für Pkw oder Lkw freigegeben
ist. Sind keine einschränkenden Beschilderungen
vorhanden, und erscheint der Platz offensichtlich geeignet,
steht einem Aufenthalt nichts entgegen.
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Darüber
hinaus können Reisemobilisten neben den ausgewiesenen
Campingplätzen auch öffentliche oder private
Reisemobil-Stellplätze nutzen, für die manchmal
Nutzungsgebühren fällig sind. Diese Plätze
sind meist durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Wohnmobil“ gekennzeichnet.
Die Preise hierfür sind fast immer sehr moderat.
Einige dieser Plätze bieten sogar
einen Stromanschluss. Zu beachten ist, dass der Aufenthalt
meist auf wenige Tage beschränkt ist.
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